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Mit der im Jahre 2002 eingetretenen Schuldrechtsreform gab es einen erheblichen Fortschritt für zukünftige Kreditsanierungsfälle.
Früher entstanden dem Kreditnehmer immense Erhöhungen der Zinsen bei Problemen und Zahlungsunfähigkeit laufender Kredite. Dies wurde durch die Schuldrechtsreform eingeschränkt, und es dürfen nur noch bestimmte Zinssätze für gekündigte Darlehen und Kredite erhoben werden.

Bei Privatpersonen dürfen nur noch 2,5 % für Hypothekendarlehen und 5 % für alle übrigen Kredite erhoben werden, immer in Beziehung zum Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
Bei Geschäftskunden wird der potentiell erhöhte Zinsatz etwas höher und beläuft sich auf 5 % auf alle Kredite.

Beim obigen Punkt wird klar einsehbar, dass enorme Entlastungen zugunsten der verschuldeten Kreditnehmer entstehen und diesen nun durch die niedriger festgelegten Zinsen mehr Freiraum geboten wird, um den Kredit tilgen zu können.
Hieran hängt meist auch eine Verlängerung der Kreditlaufzeit, die in Kombination mit der Zinssatzentlastung zu einem positiven Abschluss in Sanierungsfällen führen.
 
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